Corona-Lockdown
Nach dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in der Fassung vom 22….
Nach dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in der Fassung vom 22. April 2021 gilt folgende Regelung:
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.
Sollte es der Inzidenzwert wieder zulassen, wird der Unterricht in Präsenzform in Absprache mit der Verwaltungsleitung des Landkreises Fulda wieder aufgenommen.
Online-Unterrichte und Online-Vorträge sind von der Absage nicht betroffen und können durchgeführt werden.
Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen ist die Kreisverwaltung Fulda bis auf Weiteres für Publikumsverkehr geschlossen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wir bedauern die Absagen, hoffen jedoch auf Ihr Verständnis und darauf, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen. Bleiben Sie gesund.
Ihr VHS-Team
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